Vorbereitungen
Wenn es etwas werden soll, muss etwas Zeit investiert werden. Dazu gehört dasStudium von Reiseführern und Strassenkarten als auch ein paar Recherchen im Internet, welche ja bekanntlich ziemlich Aufwand verursachen, wenn man diese ohne eine gewisse Strategie angeht.
Ein weiteres Kapitel dürfte mit Sicherheit das Studium der Landes bezogenen Verkehrsvorschriften beinhalten. Wei schnell darf ich fahren, muss das CH „Plakat“ wirklich in voller Grösse montiert werden und was wenn nicht? SO wie in Italien eine Busse von bis zu EUR 350 oder kann ich dies in FRA etwas lockerer angehen, nach dem Motto „La vie et belle“?
Die Benützung der Autobahnen, für die meisten von uns eher nur für die rasche Hin- oder Rückfahrt gedacht, verursacht bei unserem westlichen Nachbarn Kosten welche nicht zu vernachlässigen sind. Will man ausserdem in der sommerlichen Hitze nicht auch noch in der Autokolonne vor der Zahlstelle verbringen, gibt es hierzulande wenigsten die Möglichkeit, einen Sensor (Liber-t) zu besorgen welcher die gefahrenen km automatisch festhält und Ende Monat in Rechnung stellt. Das mühevolle anhalten und zahlen and der Schranke hat damit ausgedient und gilt erst noch für ganz Frankreich. Mal sehen wie das funktioniert.
Strassenverkehr
- Autobahn – Autoroute (A plus Nummer)
Gebührenpflichtige Autobahn, ausser im Bereich grosser Städte – 130 km/h, bei Nässe 110 km/h. - Schnellstrasse – Route Nationale (N plus Nummer)
Höchstgeschwindigkeit 90 km/h, bei vierspurigem Ausbau 110 km/h, bei Nässe 80 km/h bzw. 100 km/h. - Ausserorts – Route Départementale (D plus Nummer)
Vergleichbar mit der Schweizer Landstrasse – 90 km/h. - Innerorts
Innerorts 50 km/h
Motorrad
- Helm für Fahrer und Beifahrer (retroreflektierend und mit Prüfzeichen ECE 22/04).
- CH-Kleber
- Warnweste: 1 Warnweste (europäische Norm EN471) für jede Personen, die sich auf der Fahrbahn befindet, Tag und Nacht
- Das Tragen von Handschuhen auf Motorrädern ist für Fahrer und Beifahrer obligatorisch.
Fahrlichter
- Auto
Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen. - Motorrad
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
Motorradfahrer – Reflektierende Bekleidung in Frankreich
Seit dem 01. Januar 2013 müssen alle Fahrer und Beifahrer eines Motorrades mit mehr als 125 Kubikzentimeter Hubraum reflektierende Bekleidung tragen. Ebenfalls müssen Beifahrer von Trikes (der Klasse L5e) so eine Warnweste tragen. Diese müssen eine Fläche von 150 Quadratzentimetern reflektierendes Material aufweisen. Das reflektierende Material darf sich jedoch auf mehrere Teilbereiche aufteilen.
Gut Platziert müssen diese Flächen zwischen Helm und Gürtellinie für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein. Erlaubt sind reflektierende Flächen in Schutzausrüstungen integriert, andernfalls eignen sich Warnwesten, welche über die Schutzkleidung gezogen werden können. Bei Missachtung der Regeln wird ein Busse von EUR 68 fällig.
Liber-t Kategorie 5 – Motorräder
Motorräder sollten stets die mit Personal besetzten Fahrspuren benutzen, um vergünstigte Tarife zu erhalten. Bei der Benutzung der vollautomatischen Fahrspuren wird die Maut für ein Fahrzeug der Kategorie 1 abgerechnet.
Die Liber-t Box kann von allen Fahrzeugen der Kategorien 1, 2 und 5 genutzt werden. Zusätzlich können die Liber-t Boxen an vielen Parkhäusern zur automatischen Bezahlung der Parkgebühr verwendet werden.
Die Liber-t Box kann in speziellen Fällen oder bei Störungen auch als direktes Zahlungsmittel dienen. In diesem Fall einfach die Box aus seiner Halterung nehmen und dem Personal in der Mautstation übergeben.